AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen gegenüber Ärztinnen und Ärzten

Stand: Februar 2022

§ 1 Vertragsgegenstand

(1) Die Ärztevermittlung und Personalagentur Schütz (nachfolgend Ärztevermittlung genannt) vermittelt Ärztinnen und Ärzte (nachfolgend Arzt genannt) an medizinische Einrichtungen, Kliniken, Rehaeinrichtungen und Arztpraxen (nachfolgend Auftraggeber genannt).

(2) Die Ärztevermittlung nimmt die mitgeteilten Daten des Arztes (Profil) in ihre Datenbank auf und unterstützt den Arzt bei der Stellenvermittlung und den Auftraggeber bei der Suche nach Ärzten zur Stellenbesetzung.

§ 2 Vertragsabschluss / Registrierung

(1) Der Vertragsschluss kann durch Unterzeichnung eines Vermittlungsvertrages durch beide Vertragsparteien, durch übereinstimmende Willenserklärungen, die via E-Mail erklärt werden oder durch eine Registrierung auf der Webseite www.arztevermittlung.com erfolgen.

(2) Erfolgt der Vertragsschluss über die Registrierung auf der Webseite www.arztevermittlung.com, kann der Arzt die dort abgefragten Daten eingeben und seine Bewerbungsunterlagen hochladen. Nach Bestätigung der Datenschutzhinweise und AGB kann die Registrierung und damit der Vermittlungsvertrag durch Betätigung des Button „Bewerben“ abgeschlossen werden. Eingabefehler können vor Abschluss der Registrierung durch Überprüfung der gemachten Angaben erkannt und direkt im Eingabefeld korrigiert werden. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von der Ärztevermittlung nach Vertragsschluss gespeichert, ist dem Arzt aber nicht zugänglich. Nach erfolgreicher Registrierung erhält der Arzt von der Ärztevermittlung eine Bestätigungs-E-Mail.

§ 3 Leistungen der Ärztevermittlung

(1) Die Ärztevermittlung hält die Datenbank aktuell und sucht, ob zu den Stellenangeboten der Auftraggeber das Profil des Arztes passt. Sofern das Profil auf ein Stellenangebot passt, kontaktiert die Ärztevermittlung den Arzt und stellt das Angebot vor. Bei Interesse des Arztes an dem Angebot informiert die Ärztevermittlung den Auftraggeber und stellt den Arzt der Einrichtung vor. Besteht auch von Seiten des Auftraggebers Interesse, vermittelt die Ärztevermittlung den Kontakt.

(2) Zur Serviceleistung der Ärztevermittlung gehören, wenn gewünscht, die Organisation und Koordination der Verhandlungen zwischen den Vertragsparteien und die Zusammenstellung und Übermittlung der von den Parteien zur Verfügung gestellten Informationen. Die Ärztevermittlung steht beiden Parteien als Ansprechpartner zur Verfügung. Ein Vermittlungserfolg wird nicht geschuldet.

§ 4 Mitwirkungs- und Informationsverpflichtungen des Arztes

(1) Der Arzt überlässt der Ärztevermittlung die für die Vermittlung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen. Diese sind insbesondere:

  • Lebenslauf mit Foto, Kopie der Vorder- und Rückseite des Personalausweises
  • Approbation, ggfls. Facharzturkunde und Fachkunden, sonstige Qualifizierungsnachweise und Zeugnisse, jeweils in Kopie

(2) Im Falle eines Vertragsabschlusses zwischen Arzt und Auftraggeber, ist dies gegenüber der Ärztevermittlung unverzüglich anzuzeigen und eine Kopie des Vertrages zu übersenden. Sofern kein schriftlicher Vertrag vorliegt, sind der Ärztevermittlung die vereinbarten Konditionen mitzuteilen.

(3) Der Arzt hat die Ärztevermittlung auch über eine Verlängerung oder Anpassung des vermittelten Vertrages unverzüglich zu informieren, ebenso wie über einen erneuten Einsatz bei demselben Auftraggeber innerhalb von zwei Jahren nach Ende der letzten Beschäftigung.

(4) Vertragsstörungen, eigene Dienstverhinderungen und jegliche Veränderungen des vermittelten Vertrages sind der Ärztevermittlung unverzüglich mitzuteilen.

§ 5 Vergütung

Die Leistungen der Ärztevermittlung sind für den Arzt kostenlos.

§ 6 Haftung

(1) Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch die Ärztevermittlung, die gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht werden, haftet die Ärztevermittlung stets unbeschränkt bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, bei Garantieversprechen, soweit vereinbart. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit der Ärztevermittlung, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.

(2) Eine Haftung aus dem vermittelten Rechtsverhältnis zwischen dem Auftraggeber und dem Arzt ist ausgeschlossen. Die Ärztevermittlung übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben der medizinischen Einrichtung (Auftraggeber). Die Ärztevermittlung haftet weder für die Zahlung von Lohn noch sonstiger Leistungen.

§ 7 Verschwiegenheit

Der Arzt verpflichtet sich, sämtliche Daten und Informationen, die er im Rahmen der Vermittlungstätigkeit von der Ärztevermittlung erhalten hat, vertraulich zu behandeln und sie nicht unter Umgehung der Ärztevermittlung, insbesondere zum Zwecke der direkten Bewerbung zu missbrauchen. Andernfalls ist er der Ärztevermittlung zum Ersatz desjenigen Schadens verpflichtet, der durch rechtswidrige Verwendung der Informationen entstanden ist.

§ 8 Datenschutz

Zur Durchführung des Vertrages werden Daten, die sich aus diesem Vertrag oder der Vertragsdurchführung ergeben, erhoben, verarbeitet und genutzt und an Auftraggeber der Ärztevermittlung übermittelt. Weitere Hinweise sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 9 Hinweis gemäß § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG)

Die Ärztevermittlung ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren bei einer Schlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit.

§ 10 Schlussbestimmungen

(1) Alle Streitigkeiten aus diesem Rechtsverhältnis unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder künftig unwirksam oder undurchführbar werden, so werden die übrigen Regelungen dieses Vertrages davon nicht berührt.